Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach
Bombenexplosionen in verschiedenen Städten im Jahre
2008 befinden sich
die Sicherheitsvorkehrungen landesweit unverändert auf hohem
Niveau. Es
muss in allen Teilen der Türkei von einer abstrakten
terroristischen
Bedrohung ausgegangen werden.
Reisen
über Land
Bezogen
auf den Osten und Südosten des Landes liegen aktuell keine
konkreten
Gefährdungshinweise vor. Wegen der Aktivitäten der
PKK sind jedoch
Reisen in diesen Landesteil mit einem erhöhten Risiko
behaftet.
Weiterhin kommt es dort auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen
zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften.
Das türkische
Militär unternimmt nach wie vor grenzüberschreitende
Militäroperationen
gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Bei Reisen in den Osten und
Südosten
der Türkei ist mit Behinderungen aufgrund von
Straßenkontrollen und
Militärbewegungen zu rechnen. Der türkische
Generalstab hat sechs
Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri -
insbesondere das Gebiet südöstlich von
Hakkâri entlang der Grenze zu
Irak (in den Bergen) und südöstlich der Ortschaft
Cizre (Dreiländereck
Türkei -- Syrien - Irak) - zu zeitweiligen Sicherheitszonen
und
militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten
bis auf Weiteres
grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle
unterliegen.
Kriminalität
Die
Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise
gering
ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit
waren jedoch auch
Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei
einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit
wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht
vor
Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul
angezeigt. Die
Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten
Zonen, ist in
Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und
Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind,
besonders geachtet
werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt
Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand
in einer
Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur
Begleichung der
extrem überhöhten Rechnung eine
größere Summe Bargeld von einem
Geldautomaten abzuheben.
Bei
Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten
ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt
die
Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen
PIN-Code
auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an
Geldautomaten Geld
abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte
stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben.
Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben
wird zu Vorsicht geraten.
Allgemeine
Reiseinformationen
Die
Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und
offen
empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es
jedoch einige
wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen
Aufenthalt verbringen zu können.
Grundsätzlich
bestimmt bei
Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist
Handeln
durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag
verlangt.
Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den
ungefähren
Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu
kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet
werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird und der
Tagtarif eingestellt ist (außer für Fahrten von/zu
einigen Flughäfen)
Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Die
Strafen für Verkehrsdelikte wurden Anfang 2008 drastisch
erhöht.
Autofahrten
nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren
Verbindungsstraßen,
sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden
werden. Wer
im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen
bewachten Parkplatz oder
Campingplatz aufsuchen.
Bei
angebotenen Jeepsafaris sollten
Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch
geprüft
werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr
übernehmen.
Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit
derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken
verfügen.
Bei
angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und
Kaufgelegenheiten
sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche
dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche
Ausübung von
Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich
Reisende verwahren und ggf. später auch bei den
Reiseveranstaltern
beschweren.
Die
türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren
und Alkoholika (TAPDK)
macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol
aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die
Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo
auf dem Flaschendeckel; unbeschädigte,
blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Einreisebestimmungen
für deutsche Staatsangehörige
Visum
Als
Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Ist
der Aufenthalt in der Türkei für länger als
90 Tage geplant, empfiehlt
es sich, vor der Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat
ein
Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise
vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei
beantragt
werden.
Von
Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder
Reiseausweise für Ausländer anderer
Nationalitäten werden von der
Türkei anerkannt. Für die Einreise in die
Türkei wird jedoch
ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem
türkischen
Generalkonsulat einzuholen ist.
Reisedokumente
Als
Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens
über die Regelung
des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom
13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise
folgende
Dokumente an:
- Gültiger Reisepass der
Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der
Gültigkeit)
- Gültiger
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines
Jahres nach Ablauf der Gültigkeit, bitte beachten sie
nachfolgende
Empfehlungen)
- Gültiger vorläufiger
Reisepass der
Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der
Gültigkeit)
- Gültiger vorläufiger
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (bitte beachten Sie
nachfolgende Empfehlungen).
Für
Kinder gilt Folgendes: Kinder können in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-)
Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder
Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf
der Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem
01.11.2007
nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird,
können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen
und damit
in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10.
Lebensjahr
ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild
erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges
Einreisedokument!
Die
Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen
“Reiseausweis als Passersatz” nicht
möglich.
Empfehlungen
Von
einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen
Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in
der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
In der
Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze,
weil Eltern
ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder
einreisen wollten. In
solchen Fällen können auch die deutschen
Auslandsvertretungen in der
Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die
Ausstellung eines
Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich
des Flughafens nicht möglich und wird von den
türkischen Behörden auch
nicht gestattet.
Besondere
Vorschriften für alleinreisende
Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten
Elternteil
gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Kinder
türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die
türkische
Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur
Wiedereinreise nach
Deutschland einen deutschen Kinderausweis / Kinderreisepass oder
Europapass, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen
Behörde
beantragt werden muss.
In der
Praxis kann es bei der Ausreise aus
der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an
den
Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher
empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um
gültige
Ausweisdokumente zu kümmern.
Bitte
beachten Sie, dass bei der
Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die
Einreisebestimmungen der
Transitländer beachtet werden müssen. Die Einreise
nach Serbien
beispielsweise ist mit dem Bundespersonalausweis in der Regel nicht
möglich.
Weiterreise
in Drittländer
Grundsätzlich
ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die
Nachbarstaaten
bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden
Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen Eine Antragstellung bei
den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht
möglich.
Ausreise
in den Irak
Die
Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004
nur für
Inhaber eines für Irak gültigen Visums
möglich. In diesem Zusammenhang
wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts
für Irak hingewiesen. Deutsche
Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.
Einreise
in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten
des Europarates sind
Die
Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht
Mitgliedstaaten des
Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reispass möglich.
Einreise
mit dem Pkw
Wenn
man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des
Fahrers
eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen
Reisepass zur
Einreise zu verwenden.
Zusätzlich
zur Eintragung im Pass wird vom
türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der
spätesten
Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell
festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden
werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des
Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und
ein Strafverfahren
drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag
auch bis zu 90 Tage.
Bitte
beachten Sie, dass die grüne
Versicherungskarte nur im europäischen Teil der
Türkei anerkannt wird.
Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu
bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine
Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.
Falls
der
Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der
Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers
verfügen, die bei
einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt
oder
beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie
bitte vor
Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In
der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5
Promillegrenze.
Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit
Anhänger und Bussen
(Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0
Promillegrenze. Die
Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch
erhöht.
Besondere
Zollvorschriften
Für
Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist
unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von
5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet.
Reisende
dürfen
persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US
Dollar ein-
und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei
der Einreise
deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise
erforderlich.
Im
Übrigen dürfen folgende Waren bei
Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden
(gilt
nicht für Transitreisende):
Persönliche
HabeGegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl.
medizinischer Artikel
(Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem
Gesamtwert
von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).
Reisemitbringsel
- 400 Stück Zigaretten und
- 150 Stück Zigarillos (max. 3
gr./Stück) und
- 10 Stück Zigarren und
- 200
gr. Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder
200 gr.
Pfeifentabak oder 200 gr. Kautabak oder 200 gr. Tabak für
Wasserpfeifen
oder 50 gr. Schnupftabak
- 1 Flasche Alkohol (à 100 cl)
oder 2 Flaschen à 70 bzw. 75 cl
- bis zu 5 Flaschen Kölnisch
Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder
Essenz
- 1,5 kg Kaffee, 1,5 kg löslicher
Kaffee, 500 gr Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten
Reisende
unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5
aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Besondere
strafrechtliche Bestimmungen
Als
allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe
steht, was auch in Deutschland verboten ist.
In
der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft (10 -
20 Jahre
Gefängnis für Einfuhr, 6 - 12 Jahre
Gefängnis für Ausfuhr).
Ebenfalls
hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der
Erwerb,
Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", da diese
als
staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch
für Touristen
mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca.
9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um
Antiquitäten bzw.
alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert
handelt. In
Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird
daher nachdrücklich
davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte
Münzen, Fossilien
etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und
Zollbehörden legen
den Begriff “Antiquitäten” weit aus. Jeder
bearbeitete Stein kann
darunter fallen. Da es für Reisende praktisch
unmöglich ist, selbst zu
erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität
geschützt ist,
sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der
zuständigen türkischen Behörden
verfügen, generell Steine, Münzen,
Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem
Reisegepäck
auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch
die Möglichkeit,
bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen
und an
einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Es
wird
dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische
Äußerungen
gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit
terroristischen
Organisationen zu bekunden.
Medizinische
Hinweise
Impfschutz
Das
Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie,
Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen
oder
besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus
Klassische
Geflügelpest
In
der Türkei sind menschliche Erkrankungen und
Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten.
Bitte
beachten Sie hierzu die vom Bundesministerium für
Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte
Information
„Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter
www.bmelv.de. Weitere
Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema
„Vogelgrippe“ finden Sie
in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Krim-Kongo
hämorrhagisches Fieber (CCHF)
In
der vergangenen Jahren kam es zu einem
Ausbruch des Krim-Kongo-Fiebers mit zahlreichen Erkrankungen und
einigen Todesfällen.
Der
Erreger ist in der Türkei endemisch, mit sporadischen
Fällen und lokale
Häufungen ist im Frühjahr/Sommer landesweit zu
rechnen. Schwerpunkte
haben sich, nachdem die Krankheit erst seit 2002 in der Türkei
bekannt
ist, in den zentralen Regionen mit den Provinzen Corum und Yozgat
gebildet. Neben Zentralanatolien sind auch die grüne
Schwarzmeerregion
sowie die feuchtwarme türkische Riviera ("Akdeniz") betroffen.
Da vor
allem Menschen erkranken, die entweder mit Tieren arbeiten oder auf
engem Raum mit ihnen leben, besteht nur bedingt eine Gefahr
für
Touristen. Bei Wanderungen in zentralanatolischen Steppengebieten (hier
auch Kappadokien) und bei Tagesausflügen ins Hinterland der
Region um
Antalya sollten Touristen auf entsprechende Kleidung achten bzw.
regelmäßig Körper und Kleidung nach Zecken
absuchen. Die Übertragung
erfolgt gewöhnlich durch Zecken, aber auch von Mensch zu
Mensch, z.B.
im Krankenhaus. Schutz vor Zeckenstichen beachten, Kontakt mit Kranken
meiden.
Malaria
Die
größten Teile der TÜRKEI sind
malariafrei, vor allem die touristischen Regionen im Süden und
Westen des Landes.
Ein
mittleres Risiko besteht in Südost-Anatolien im Grenzgebiet zu
Syrien
und Irak, speziell im Rahmen der Staudammbauten in der Harin- und
Ceylanpinar Ebenen.
Ein
geringes Risiko besteht in der Tiefebene um Adana.
Es
kommt ausschließlich die weniger gefährliche Malaria
tertiana
(Plasmodium vivax) vor. Die Hauptübertragungszeit ist von Mai
bis
Oktober.
Die
Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender
nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch
Wochen bis
Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in
dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt
in einem Malariagebiet notwendig.
Je
nach Reiseprofil in diesen
Gebieten ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe
evt. die Mitnahme einer Behandlungsdosis sinnvoll (z.B. Chloroquin).
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung
sowie
Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen
Medikamenten
sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund
der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die
Risikogebiete empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu
tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV
/ AIDS
Durch
sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen), Piercing, Tätowierungen und
Bluttransfusionen besteht
grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer,
insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch
eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die
meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige
Grundregeln
Ausschließlich
Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder
Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die
Hände, immer aber
nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem
Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen,
Einmalhandtücher
verwenden.
Medizinische
Versorgung
Die
medizinische Versorgung auf dem Lande ist vielfach mit Europa nicht zu
vergleichen. Sie kann auf dem Land technisch, apparativ und/ oder
hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger
Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht
ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine Private
Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige
Reiserückholversicherung
abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte
mitgenommen und
unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden
(Kühlkette?).
Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw.
Reisemediziner sinnvoll.
Bei
Einführung von
verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf
ist es
ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu
führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Lassen
Sie
sich vor einer Reise in die Türkei ggf. durch eine
tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe
z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte
beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:
Eine
Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst
verantwortlich.
Die
Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter
gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf
die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen,
Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes
können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine
vorherige
eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist
im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz
größtmöglicher Bemühungen immer
nur ein Beratungsangebot. Sie können
weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen
oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise-
und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig
eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit
sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden
kann nicht
übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft
unübersichtlich und können
sich rasch ändern. Die Entscheidung über die
Durchführung einer Reise
liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom
Auswärtigen
Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften
im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen.
Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne
dass das
Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme
mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das
Auswärtige Amt rät
dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung
abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass
Ihnen Kosten für erforderlich werdende
Hilfsmaßnahmen in Rechnung
gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Quelle der Ausführungen : Auswärtiges Amt
|